Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot kann sowohl an der allgemeinen Schule (inklusives Bildungsangebot) als auch an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) erfüllt werden.
Dabei ist sonderpädagogische Diagnostik der Ausgangspunkt für die individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB) von Schüler:innen am Lernort allgemeine Schule oder am Lernort SBBZ.
Sonderpädagogisches Gutachten
Ein Sonderpädagogisches Gutachten wird erstellt, um abzuklären, ob bei einem Schüler / einer Schülerin ein Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot (SBA) vorliegt. Nach Antrag beim Staatlichen Schulamt (durch die Eltern und die allgemeine Schule) beauftragt dieses ein SBBZ mit der sonderpädagogischen Diagnostik zur Überprüfung dieses Anspruchs. Wenn es um den Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ geht, wird unsere Schule beauftragt.
Im Gutachten geht es um das Erfassen und das Beschreiben der Lernvoraussetzungen des Kindes sowie der benötigten Ressourcen und Rahmenbedingungen im Hinblick auf Teilhabe an schulischer Bildung.
Die Gutachten werden u. a. auf der Grundlage von Beobachtungen, Gesprächen, informellen oder auch standardisierten Testverfahren, der Auswertung von Berichten usw. erstellt. Die Auswahl der diagnostischen Instrumente treffen diejenigen Kolleg:innen, welche die betreffenden Gutachten erstellen. Ein solches Gutachten wird mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten besprochen.