Pflege und Hilfen im Alltag
Bewegungsbildung
Wahrnehmungsförderung
Kommunikation & Sprache
Vermittlung unterrichtlicher / kognitiver Inhalte
friedrich von bodelschwingh schule ulm
Eine Schule für Kinder und Jugendliche mit körperlichen & motorischen Beeinträchtigung
1. Hauptmenü
Pflege und Hilfen im Alltag
Bewegungsbildung
Wahrnehmungsförderung
Kommunikation & Sprache
Vermittlung unterrichtlicher / kognitiver Inhalte
In der Regel kannst du deinen BFD bei uns jedes Jahr am 1.September beginnen und er dauert bis zum 31. August des Folgejahres. Teilweise ist ein Quereinstieg möglich.
In der Regel dauert ein Freiwilligendienst 12 Monate. Es ist aber auch eine Verlängerung auf höchstens 18 Monate möglich oder eine Verkürzung auf mindestens 6 Monate.
Nein, bei uns kann man im BFD nur Vollzeit arbeiten. Der BFD wird ganztägig geleistet, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 40 Stunden.
Der Freiwilligendienst setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen:
Die Seminare finden in Blöcken von jeweils 5 Tagen über das Jahr verteilt statt. Du fährst mit anderen Freiwilligen in eines der vielen, schönen Tagungshäuser. Die Übernachtung dort während der Woche gehört dazu und ist kostenlos. Die Seminare organisiert das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und führt sie als Vertragspartner aus.
Auf den Seminaren lernst du nette Leute kennen, es findet ein interessanter Erfahrungsaustausch statt und ihr beschäftigt euch mit vielen spannenden Themen aus den Bereichen Soziales, Politik, Umwelt, Persönlichkeitsbildung und Kultur. Dazu kommen interessante Exkursionen und Selbsterfahrungen. Dein schon erworbenes Wissen, deine Erfahrungen, deine Neugier und deine Fragen werden in die Seminareinheiten einbezogen! Dabei kommt der Spaß natürlich nie zu kurz.
Ja, der Besuch der Seminare gehört zu einem BFD und ist gesetzlich festgeschrieben. Dies unterscheidet ein BFD von einem Praktikum oder Minijob.
Ja, die Seminarzeit ist Arbeitszeit und du wirst dafür von deiner Einsatzstelle freigestellt.
Wenn du die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast, kannst auch du einen Freiwilligendienst absolvieren. Bis zum 18. Lebensjahr gelten für dich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und deine Erziehungsberechtigten müssen alle Unterlagen, die mit dem Freiwilligendienst zu tun haben, zusätzlich unterschreiben.
Deinen Arbeitsvertrag erhältst du vom IB Freiwilligendienst Ulm. Diese organisiert als Träger den Vertrag über den Vertragspartner Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Die Einsatzstelle ist die Friedrich von Bodelschwingh – Schule.
Ja, aber nur wenn du volljährig bist. Du musst dir die Nebentätigkeit von deiner Einsatzstelle genehmigen lassen. Du darfst insgesamt höchsten 48 Stunden in der Woche arbeiten und höchstens 450 Euro zusätzlich verdienen. Die Arbeit des Minijobs darf deine Arbeit im Freiwilligendienst nicht negativ beeinflussen. Die Einsatzstelle muss einverstanden sein.
Für dich unterscheiden sich die Dienste praktisch gar nicht. Die Unterschiede liegen in den Strukturen und in der Finanzierung. Diese betreffen jedoch in der Praxis hauptsächlich deine Einsatzstelle und den Träger Stadt Ulm.
Ja, ein BFD von 12 Monaten wird als praktischer Teil für die Fachhochschulreife anerkannt, wenn du dich an einer Schule dafür angemeldet hast.
Ja, Ausländerinnen und Ausländer können einen Freiwilligendienst ableisten. Wichtig ist, dass sie der deutschen Sprache so mächtig sind, dass sie sich mit den Menschen vor Ort gut verständigen können und für die Einrichtung eine Unterstützung sind.
Nein, Freiwillige im BFD sind von der Gebühr für das (erweiterte) polizeiliche Führungszeugnis befreit. Hierzu benötigst du von der Einsatzstelle jedoch eine Bestätigung über dein BFD.
Dann melde dich gerne im Sekretariat der Schule unter der Nummer 0731 – 161 3900 oder schicke eine mail mit deinen Fragen an: bodelschwingh-schule@ulm.de
Bundes-Freiwilligen-Dienst:
Die Abkürzungen dafür sind BFD oder BuFDi.
Sie haben Ihre Schul-Pflicht beendet.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie arbeiten freiwillig für Deutschland.
Ihr Dienst dauert bei uns 1 Jahr.
Sie arbeiten zum Beispiel für:
Sie arbeiten freiwillig und bekommen dafür nur wenig Geld.
Hast du Interesse am Bundesfreiwilligendienst?
Schriftliche Bewerbung
Schicke deine formlose Bewerbung an die Friedrich von Bodelschwingh – Schule
(per Post oder E-Mail: bodelschwingh-schule@ulm.de).
Probearbeitstag
Damit du dir eine genauere Vorstellung von unserer Schule machen kannst, vereinbaren wir gerne vorab mit dir einen Probetermin (z. B. von 13:30 bis 15:00 Uhr) mit anschließendem Beratungsgespräch für alle Fragen und Antworten.
Deine Vollschulzeitpflicht ist absolviert (9. Klasse) und du bist motiviert, dich für andere Menschen zu engagieren.
Schulische Tätigkeiten
Zum Tätigkeitsfeld gehört auch die Mitwirkung an der Ferienbetreuung der Stadt Ulm. Alle Teilnehmer*innen des BFD absolvieren während eines einjährigen Freiwilligendienstes 25 Bildungstage.
Leistungen im Bundesfreiwilligendienst
Erfahrungsberichte
In der Schülermitverantwortung (SMV) arbeiten Schüler*innen an der Gestaltung unserer Schule selbst mit. Die Schüler*innen wählen die Klassensprecher*innen sowie die SMV-Verbindungslehrkräfte. Diese treffen sich jeden Monat zur SMV-Sitzung. Dort wird besprochen, was an unserer Schule verändert oder verbessert werden soll.
Der Youth Club an unserer Schule ist ein Treff für Jugendliche ab 14 Jahre mit der Möglichkeit, Tischkicker und Billard zu spielen, sich zu treffen und zusammen Spaß zu haben.
In der Mittagspause haben alle Schüler*innen die Möglichkeit, sich im Außenbereich des Sportplatzes oder in der Turnhalle bei Ballspielen auszutoben.
Im Innenbereich der Schule gibt es einen weiteren Tischkicker für alle Schüler*innen, der in allen Pausen genutzt werden kann.
Im Außenbereich gibt es jede Menge Fahrzeuge (Kettcars, Roller) zur Nutzung für alle Schüler*innen.
Einmal in der Woche haben die Schüler*innen die Möglichkeit, Bücher und CDs auszuleihen. Die Ausleihe wird von den Schüler*innen selbst organisiert.
An einem Wochenende im Jahr findet ein Sportfest an unserer oder an einem anderen SBBZ statt, bei dem sich die Schüler*innen mit Anderen in verschiedenen Wettkämpfen messen können. Es wird dann in der jeweiligen Schule übernachtet.
Nach einer Beratung durch den Kindergarten, die Kooperationslehrkraft der Grundschule oder die Frühförderung melden sich die Eltern an unserer Schule und erhalten ein individuelles Beratungsgespräch durch die Schulleitung.
Der Antrag zur Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot muss über die zuständige Grundschule gestellt werden (über die Homepage des SSA Biberach/Formulare erhältlich).
Für die Eltern besteht die Möglichkeit, an unserer Schule in einem Unterricht zu hospitieren, welcher der Entwicklung ihres Kindes entspricht. Nach der erfolgten Feststellung eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung wird der Lernort nach Wunsch der Eltern (ggf. mit einer Bildungswegekonferenz) durch das Schulamt festgelegt und die Eltern können ihr Kind an der Schule anmelden.
Die Stadt Ulm organisiert an vier Wochen im Jahr eine Ferienbetreuung in der unterrichtsfreien Zeit (Osterferien, Pfingstferien, Sommerferien). Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat unserer Schule.
Die Schüler*innen werden in der Regel mit Kleinbussen befördert. Die Beförderung wird durch die Landkreise und die Stadt Ulm organisiert.
Manche Schüler*innen nutzen auch die öffentlichen Verkehrsmittel: Bei aller notwendigen Unterstützung achten wir immer darauf, dass die Schüler*innen eine größtmögliche Selbstständigkeit in ihrem Alltag entwickeln können.