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Schulzeitverlängerungen

Es gibt an unserer Schule die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Stufe zu verlängern. Die Grundstufe wird bei allen Schüler*innen automatisch um ein Jahr auf 5 Schulbesuchsjahre verlängert. Hierzu muss kein Antrag gestellt werden.

Wer nach zehn Schulbesuchsjahren den Förderschul- bzw. Hauptschulabschluss noch nicht erreicht hat, kann auf schriftlichen Antrag die Stufe verlängern, um einen entsprechenden Abschluss  zu erwerben. Der Antrag muss deshalb pädagogisch durch eine Lehrkraft begründet werden.

Schüler*innen, die nach drei Schulbesuchsjahren der Berufsschulstufe noch keine Anschlussmöglichkeit erreicht haben, können auf schriftlichen Antrag der Eltern eine Verlängerung der Stufe um maximal zwei weitere Jahre beantragen, um dieses Ziel zu erreichen.

Der Antrag auf Schulzeitverlängerung muss von den Sorgeberechtigten formlos gestellt und unterzeichnet werden. Die Anträge werden im Sekretariat abgegeben und nach Rücksprache mit den Klassenleitern vom Schulleiter genehmigt.

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Berufsvorbereitende Einrichtung  (BVE)

Die Berufsvorbereitende Einrichtung ist ein staatliches Bildungsangebot im Berufsschulbereich.
Die federführende Koordination liegt bei der Gustav-Werner-Schule Ulm. Die Schüler*innen werden auf das Arbeitsleben und auf eine möglichst selbstständige Lebensführung vorbereitet.

Als kooperatives Angebot arbeiten wir mit mehreren Partnerschulen und Einrichtungen zusammen. 

  • Gustav-Werner-Schule Ulm 
  • Schmiechtalschule Ehingen 
  • Max-Gutknecht-Schule Ulm 
  • Regionales Ausbildungszentrum Ulm (RAZ)

Die BvE bereitet auf die Anschlussmaßnahme KoBV (Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt) vor.

Die BvE hat das Ziel, die Schüler*innen auf eine Arbeit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis vorzubereitet. 

Inhalte sind dabei die individuelle berufliche Bildung und Orientierung, die individuelle Erprobung in betrieblichen Praktika und die Qualifizierung in Schule und Betrieb.

Die Berufsvorbereitende Einrichtung dauert in der Regel zwei Jahre. Eine Verlängerung ist bei Bedarf möglich. 

Die Zielgruppe sind Schüler*innen im Förderschwerpunkt „Lernen“ oder „geistige Entwicklung“ nach Beendigung der Hauptstufe und mit dem Potential, ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen zu können.

Die Schüler*innen müssen ein erfolgreiches Praktikum auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt absolviert haben. Daneben müssen sie die Probezeit in der Berufsvorbereitenden Einrichtung bestehen, eine hohe Eigenmotivation und die Voraussetzung zur Erfüllung der Schlüsselqualifikationen mitbringen. Die sichere Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ist Grundvoraussetzung. 

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Berufsschulstufe

In der Berufsschulstufe sollen die Schüler*innen auf die spätere Lebens- und Arbeitswelt vorbereitet werden. Wesentliche Schwerpunkte im Unterricht sind dabei:

  • Arbeit / Beruf,
  • Wohnen / Freizeit,
  • Freundschaft / Partnerschaft / Sexualität,
  • Umwelt / Öffentlichkeit / Mobilität.

Die Förderschwerpunkte sind übergreifend und themenunabhängig. Die Schüler*innen sollen in die Lage versetzt werden, möglichst selbstbestimmt und selbstverantwortlich handeln zu können, eigene Grenzen und Möglichkeiten zu erkennen und möglichst viel Teilhabe am sozialen Leben zu erfahren.

Im Sinne einer beruflichen Grundbildung werden den Schüler*innen vor allem praktische Basisfähigkeiten und soziale Schlüsselqualifikationen vermittelt. Dies erfolgt vorwiegend im Rahmen von Arbeitsprojekten an unserer Schule sowie Betriebserkundungen und Betriebspraktika außerhalb der Schule.

Die individuelle Berufswegeplanung erfolgt in der Berufswegekonferenz (BWK). Diese findet jährlich mit Schüler*innen, deren Eltern, Lehrkräften, der Agentur für Arbeit, dem Integrationsfachdienst (IFD) und Trägern der Eingliederungshilfe statt.

Eindrücke

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Hauptstufe

Sowohl die allgemeinen Lernziele der Bildungspläne als auch die individuellen Ziele orientieren sich an den Bedingungen der Lebens- und Arbeitswelt, die unsere Schüler*innen nach Beendigung der Schulzeit vorfinden.

Sie betreffen alle wesentlichen Lebensbereiche wie:

  • Wohnen
  • Arbeit / Teilhabe am Arbeitsleben / Leben ohne Arbeit
  • Freizeit
  • Mobilität
  • Soziales / Beziehungen
  • Rechtliches
  • Finanzen

Die Lerninhalte werden für die die einzelnen Schüler*innen einer Klasse in der Regel unterschiedlich unterrichtet, entsprechend dem jeweiligen Bildungsplan bzw. Lernniveau .

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Grundstufe

An unserer Schule werden die Schulanfänger*innen eines Jahrgangs in heterogenen und bildungsplanübergreifenden Klassen unterrichtet. In den ersten 2 bis 3 Jahren sind sie  im Erweiterungsbau („Neubau“) der Schule untergebracht.

Die Schulzeit beginnt an unserer Schule immer mit der sogenannten Eingangsstufe, welche der 1. Klasse vorausgeht. Die Grundstufe ist für alle Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch prinzipiell um ein Jahr verlängert und geht somit 5 Jahre.

Auch die Schüler*innen, die die kooperative Organisationsform an der Eduard-Mörike-Schule wählen, besuchen während des ersten Jahres als Eingangsstufe den Erweiterungsbau unserer Schule, bevor sie dann in die 1. Klasse der Grundschule wechseln.