Schüler*innen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot werden in einem gemeinsamen Klassenverband mit Schüler*innen einer allgemeinen Schule unterrichtet. Die individuelle Förderung eines jeden Schülers gemäß seiner Kompetenzen an einer für ihn geeigneten Schule ist dabei ein zentrales Anliegen.
Regionale Möglichkeiten einer inklusiven Beschulung werden in differenzierten Gesprächs- und Beratungsangeboten in Verantwortung des Staatlichen Schulamts mit den Eltern erörtert und gegebenenfalls bei einer Bildungswegekonferenz mit den Elternwünschen abgeglichen.
Inklusive Beschulung
- Kinder mit besonderen Bildungsanspruch werden mit Kindern ohne besonderen Bildungsanspruch gemeinsam unterrichtet
- Ein Sonderpädagoge unterstützt die Kinder und Lehrer mit einigen Stunden
- es gibt Einzelinklusionen und gruppenbezogene Lösungen
- das Staatliche Schulamt legt den Förderort fest
- Schüler*innen sind Schüler*innen der allgemeinen Schule
Gruppenbezogene Lösung
- mehrere Schüler*innen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot werden zusammen an einer allgemeinen Schule unterrichtet
- Bündelung der Lehrerstunden aus dem SBBZ
- unterschiedliche Förderschwerpunkte in einer Lerngruppe
- Nicht immer die Schule am Wohnort / evtl. Fahrtwege
- Schulamt legt den Lernort in Absprache mit den Eltern, Schulen und Schulträgern fest