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Kooperative Unterrichtsform

Zwischen der Friedrich von Bodelschwingh Schule und der benachbarten Eduard Mörike Schule gibt es seit dem Schuljahr 2013/2014 Klassen in der kooperativen Organisationsform. Hier besuchen Schüler*innen mit und ohne Förderbedarf zusammen eine Klasse und werden nach gleichen oder unterschiedlichen Bildungsplänen unterrichtet. 

In diesen Klassen gibt es das Zwei-Pädagogen-Prinzip, das heißt ein/e Sonderpädagog*in und ein/e Grundschullehrer*in arbeiten gemeinsam.

Der Unterricht und dessen Inhalte orientieren sich weitestgehend an dem Stundenplan der Grundschule, beinhalten aber auch Aspekte des Förderschwerpunktes körperliche und motorische Entwicklung. Die Schüler*innen mit dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot sind Schüler*innen des SBBZ (Friedrich von Bodelschwingh-Schule).

Beschulung in kooperativer Organisationsform 

  • Schüler*innen mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch werden mit Schüler*innen ohne besonderen Bildungsanspruch gemeinsam unterrichtet 
  • Ausgestaltung des gemeinsamen Unterrichts wird individuell von den beteiligten Schulen vereinbart 
  • Sonderpädagog*innen unterstützen die Kinder die gesamte Zeit 
  • Schüler*innen sind Schüler des SBBZ 

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Inklusion

Schüler*innen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot werden in einem gemeinsamen Klassenverband mit Schüler*innen einer allgemeinen Schule unterrichtet. Die individuelle Förderung eines jeden Schülers gemäß seiner Kompetenzen an einer für ihn geeigneten Schule ist dabei ein zentrales Anliegen.

Regionale Möglichkeiten einer inklusiven Beschulung werden in differenzierten Gesprächs- und Beratungsangeboten in Verantwortung des Staatlichen Schulamts mit den Eltern erörtert und gegebenenfalls bei einer Bildungswegekonferenz mit den Elternwünschen abgeglichen.

Inklusive Beschulung 

  • Kinder mit besonderen Bildungsanspruch werden mit Kindern ohne besonderen Bildungsanspruch gemeinsam unterrichtet 
  • Ein Sonderpädagoge unterstützt die Kinder und Lehrer mit einigen Stunden 
  • es gibt Einzelinklusionen und gruppenbezogene Lösungen 
  • das Staatliche Schulamt legt den Förderort fest
  • Schüler*innen sind Schüler*innen der allgemeinen Schule 

Gruppenbezogene Lösung 

  • mehrere Schüler*innen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot werden zusammen an einer allgemeinen Schule unterrichtet 
  • Bündelung der Lehrerstunden aus dem SBBZ 
  • unterschiedliche Förderschwerpunkte in einer Lerngruppe 
  • Nicht immer die Schule am Wohnort / evtl. Fahrtwege 
  • Schulamt legt den Lernort in Absprache mit den Eltern, Schulen und Schulträgern fest