In der Regel kannst du deinen BFD bei uns jedes Jahr am 1.September beginnen und er dauert bis zum 31. August des Folgejahres. Teilweise ist ein Quereinstieg möglich.
In der Regel dauert ein Freiwilligendienst 12 Monate. Es ist aber auch eine Verlängerung auf höchstens 18 Monate möglich oder eine Verkürzung auf mindestens 6 Monate.
Nein, bei uns kann man im BFD nur Vollzeit arbeiten. Der BFD wird ganztägig geleistet, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 40 Stunden.
Der Freiwilligendienst setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen:
- die Arbeit in der Schule
- 25 gesetzlich vorgesehene Bildungstage bei 12 Monaten Freiwilligendienst
Die Seminare finden in Blöcken von jeweils 5 Tagen über das Jahr verteilt statt. Du fährst mit anderen Freiwilligen in eines der vielen, schönen Tagungshäuser. Die Übernachtung dort während der Woche gehört dazu und ist kostenlos. Die Seminare organisiert das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und führt sie als Vertragspartner aus.
Auf den Seminaren lernst du nette Leute kennen, es findet ein interessanter Erfahrungsaustausch statt und ihr beschäftigt euch mit vielen spannenden Themen aus den Bereichen Soziales, Politik, Umwelt, Persönlichkeitsbildung und Kultur. Dazu kommen interessante Exkursionen und Selbsterfahrungen. Dein schon erworbenes Wissen, deine Erfahrungen, deine Neugier und deine Fragen werden in die Seminareinheiten einbezogen! Dabei kommt der Spaß natürlich nie zu kurz.
Ja, der Besuch der Seminare gehört zu einem BFD und ist gesetzlich festgeschrieben. Dies unterscheidet ein BFD von einem Praktikum oder Minijob.
Ja, die Seminarzeit ist Arbeitszeit und du wirst dafür von deiner Einsatzstelle freigestellt.
Wenn du die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast, kannst auch du einen Freiwilligendienst absolvieren. Bis zum 18. Lebensjahr gelten für dich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und deine Erziehungsberechtigten müssen alle Unterlagen, die mit dem Freiwilligendienst zu tun haben, zusätzlich unterschreiben.
Deinen Arbeitsvertrag erhältst du vom IB Freiwilligendienst Ulm. Diese organisiert als Träger den Vertrag über den Vertragspartner Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Die Einsatzstelle ist die Friedrich von Bodelschwingh – Schule.
Ja, aber nur wenn du volljährig bist. Du musst dir die Nebentätigkeit von deiner Einsatzstelle genehmigen lassen. Du darfst insgesamt höchsten 48 Stunden in der Woche arbeiten und höchstens 450 Euro zusätzlich verdienen. Die Arbeit des Minijobs darf deine Arbeit im Freiwilligendienst nicht negativ beeinflussen. Die Einsatzstelle muss einverstanden sein.
Für dich unterscheiden sich die Dienste praktisch gar nicht. Die Unterschiede liegen in den Strukturen und in der Finanzierung. Diese betreffen jedoch in der Praxis hauptsächlich deine Einsatzstelle und den Träger Stadt Ulm.
Ja, ein BFD von 12 Monaten wird als praktischer Teil für die Fachhochschulreife anerkannt, wenn du dich an einer Schule dafür angemeldet hast.
Ja, Ausländerinnen und Ausländer können einen Freiwilligendienst ableisten. Wichtig ist, dass sie der deutschen Sprache so mächtig sind, dass sie sich mit den Menschen vor Ort gut verständigen können und für die Einrichtung eine Unterstützung sind.
Nein, Freiwillige im BFD sind von der Gebühr für das (erweiterte) polizeiliche Führungszeugnis befreit. Hierzu benötigst du von der Einsatzstelle jedoch eine Bestätigung über dein BFD.
Dann melde dich gerne im Sekretariat der Schule unter der Nummer 0731 – 161 3900 oder schicke eine mail mit deinen Fragen an: bodelschwingh-schule@ulm.de
Bundes-Freiwilligen-Dienst:
Die Abkürzungen dafür sind BFD oder BuFDi.
Sie haben Ihre Schul-Pflicht beendet.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie arbeiten freiwillig für Deutschland.
Ihr Dienst dauert bei uns 1 Jahr.
Sie arbeiten zum Beispiel für:
- Kinder und Jugendliche
- Alte Menschen
- Menschen mit einer Behinderung
- Oder kranke Menschen.
Sie arbeiten freiwillig und bekommen dafür nur wenig Geld.