„Wir sind eine Gemeinschaft, in der die Persönlichkeit eines jeden Menschen geachtet und individuell gefördert wird.
Wir legen Wert auf ganzheitliche Entwicklung und geben die nötige Zeit dafür.“
(Leitbild der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule)
Organisation
Montag, Dienstag und Donnerstag | 8.30 – 15.00 Uhr |
Mittwoch und Freitag | 8.30 – 12.45 Uhr |
Ferienzeiten und unterrichtsfreie Tage entsprechen dem Ferienplan der Ulmer Schulen.
An drei Tagen der Woche nehmen die Schüler*innen das Mittagessen gemeinsam ein;
dabei werden ebenso therapeutische (besondere Hilfen zum Essen und Trinken) wie auch sozialkommunikative Förderschwerpunkte wirksam.
Hier finden Sie den aktuellen Speiseplan:
Die Schüler*innen werden in der Regel mit Kleinbussen befördert. Die Beförderung wird durch die Landkreise und die Stadt Ulm organisiert.
Manche Schüler*innen nutzen auch die öffentlichen Verkehrsmittel: Bei aller notwendigen Unterstützung achten wir immer darauf, dass die Schüler*innen eine größtmögliche Selbstständigkeit in ihrem Alltag entwickeln können.
Die Stadt Ulm organisiert an vier Wochen im Jahr eine Ferienbetreuung in der unterrichtsfreien Zeit (Osterferien, Pfingstferien, Sommerferien). Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat unserer Schule.
Nach einer Beratung durch den Kindergarten, die Kooperationslehrkraft der Grundschule oder die Frühförderung melden sich die Eltern an unserer Schule und erhalten ein individuelles Beratungsgespräch durch die Schulleitung.
Der Antrag zur Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot muss über die zuständige Grundschule gestellt werden (über die Homepage des SSA Biberach/Formulare erhältlich).
Für die Eltern besteht die Möglichkeit, an unserer Schule in einem Unterricht zu hospitieren, welcher der Entwicklung ihres Kindes entspricht. Nach der erfolgten Feststellung eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung wird der Lernort nach Wunsch der Eltern (ggf. mit einer Bildungswegekonferenz) durch das Schulamt festgelegt und die Eltern können ihr Kind an der Schule anmelden.