Nach einer Beratung durch den Kindergarten, die Kooperationslehrkraft der Grundschule oder die Frühförderung melden sich die Eltern an unserer Schule und erhalten ein individuelles Beratungsgespräch durch die Schulleitung.
Der Antrag zur Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot muss über die zuständige Grundschule gestellt werden (über die Homepage des SSA Biberach/Formulare erhältlich).
Für die Eltern besteht die Möglichkeit, an unserer Schule in einem Unterricht zu hospitieren, welcher der Entwicklung ihres Kindes entspricht. Nach der erfolgten Feststellung eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung wird der Lernort nach Wunsch der Eltern (ggf. mit einer Bildungswegekonferenz) durch das Schulamt festgelegt und die Eltern können ihr Kind an der Schule anmelden.