„An unserer Schule arbeiten wir Hand in Hand –
Mitarbeiter:innen der Schule, Schüler:innen und Eltern,
und verbinden pädagogisch-kognitive Bildungsinhalte mit therapeutisch-körperorientierten Bildungsangeboten.“
(Leitbild der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule)
Die Beratung an unserer Schule hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche mit körperlicher Beeinträchtigung und/oder motorischem Förderbedarf zur Wahrung ihrer Teilhabe an Bildung unabhängig vom Förderort zu unterstützen. Wir begleiten und betreuen Kinder in der frühen Bildung und weiter in allen Übergängen bis hin zur beruflichen Bildung.
Schulische Beratungsangebote
Gemeinsam mit den Eltern und in Zusammenarbeit mit Fachkräften anderer Einrichtungen werden geeignete Entwicklungs-/Förder- und Betreuungskonzepte erarbeitet und deren Umsetzung unterstützt.
Wir arbeiten als Sonderschullehrer/innen und Fachlehrer/innen für Körperbehinderte interdisziplinär. Das Bildungs- und Beratungszentrum ist ausgestattet mit notwendigen behinderungsspezifischen Hilfsmitteln und Materialien, die an Kindergärten und Schulen im Bereich der diagnostischen Klärungen und in Erprobungsphasen notwendig sind.
Essen & Trinken
Als Ganztagsschule ist an der Friedrich von Bodelschwingh-Schule Essen und Trinken Teil unseres Alltags und Unterrichtsinhalt.
Bei Schwächen in der Mundmotorik oder Aspirationsgefahr stehen den Kolleg*innen und Eltern speziell ausgebildete Fachlehrkräfte zur Verfügung, um nach einer eingehenden Diagnostik ein individuelles Vorgehenskonzept für die Essens- und Trinksituation auszuarbeiten.
Zudem stehen individuell angepasste Hilfsmittel wie Spezialbesteck und besondere Trinkbecher zur Erleichterung der Ess- und Trinksituation zur Verfügung.
Hilfsmittelversorgung
Die orthopädischen Hilfsmittel sollen Schüler*innen größtmögliche motorische Eigenaktivität und Selbständigkeit im Alltag und damit die Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen. Hilfsmittel sind zum Beispiel der Rollstuhl, der Rollator, das Handbike und vieles mehr.
Aus medizinischer Sicht kann ebenfalls eine Versorgung mit Hilfsmitteln notwendig sein, um Schmerzen oder eine Verschlechterung des körperlichen Zustandes zu vermeiden.
Für eine optimale Versorgung ist eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten (Schüler*in, Eltern, Ärzte, Lehrkräfte, Krankenkasse, Sanitätshaus) hilfreich. Die Fachlehrer*innen für Körperbehinderte und der Schularzt stehen den Eltern an unserer Schule stets beratend und unterstützend bei der Hilfsmittelversorgung zur Seite. Es besteht eine regelmäßige Kooperation mit mehreren ortsansässigen Sanitätshäusern, wodurch die Beratung und das Erproben bestimmter Hilfsmittel erleichtert werden.
Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot kann sowohl an der allgemeinen Schule (inklusives Bildungsangebot) als auch an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) erfüllt werden.
Dabei ist sonderpädagogische Diagnostik der Ausgangspunkt für die individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB) von Schüler:innen am Lernort allgemeine Schule oder am Lernort SBBZ.
Sonderpädagogisches Gutachten
Ein Sonderpädagogisches Gutachten wird erstellt, um abzuklären, ob bei einem Schüler / einer Schülerin ein Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot (SBA) vorliegt. Nach Antrag beim Staatlichen Schulamt (durch die Eltern und die allgemeine Schule) beauftragt dieses ein SBBZ mit der sonderpädagogischen Diagnostik zur Überprüfung dieses Anspruchs. Wenn es um den Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ geht, wird unsere Schule beauftragt.
Im Gutachten geht es um das Erfassen und das Beschreiben der Lernvoraussetzungen des Kindes sowie der benötigten Ressourcen und Rahmenbedingungen im Hinblick auf Teilhabe an schulischer Bildung.
Die Gutachten werden u. a. auf der Grundlage von Beobachtungen, Gesprächen, informellen oder auch standardisierten Testverfahren, der Auswertung von Berichten usw. erstellt. Die Auswahl der diagnostischen Instrumente treffen diejenigen Kolleg:innen, welche die betreffenden Gutachten erstellen. Ein solches Gutachten wird mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten besprochen.